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Der Semesterbeginn ist gemäß Landesverordnung auf den 20. April 2020 verschoben worden. Bis dahin ist der gesamte Lehrbetrieb in Präsenzform eingestellt. Mit dem ministeriellen Beschluss geht auch eine Verlängerung der vorlesungsfreien Zeit bis zum 19. April einher. Das heißt, der Lehrbetrieb in Präsenzform ist bis dahin vollständig eingestellt.

Zudem ist es möglich, dass der Vorlesungsbetrieb zunächst ab dem 20.04.2020 erst einmal in digitaler Form stattfinden wird, bis ein Präsenzbetrieb wieder möglich ist. Bitte achten Sie im LSF auf Informationseinträge der Dozenten in den Kommentaren oder an den Veranstaltungsterminen über Zugangsweisen zu digitalen Lehrnformaten oder auf Ihre Mail-Post.

Bitte beachten Sie auch aktuelle Informationen unter: https://www.uni-due.de/de/covid-19/

Die Vorlesungszeit des Sommersemesters endet wie geplant am 17. Juli 2020.

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Liebe Studierende,

die Seminare in diesem Modul sind teilnehmerbegrenzt und nur für Studierende belegbar, die auch im Master eingeschrieben sind.  Aus diesem Grund ist es zum Zwecke der besseren und gleichmäßigeren Verteilung der Studierenden auf die bestehenden Seminarangebote notwendig, sich über das LSF-Belegverfahren: Platzvergabefunktion zu dem von Ihnen gewünschten Seminar anzumelden.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Belegungsverfahren nur für Studierenden, die im Studiengang eingeschrieben sind möglich ist.

Belegwünsche nur für im Studiengang eingeschriebene Studierende können ab dem 24.02.2020 bis 08.03.2020 eingegeben werden. Danach erfolgt die Platzzuweisung, die Sie ab dem 23.03.2020 einsehen können.


Achtung: Die Nachbelegung ist aufgrund von technischen Problemen erst vom 01.04.2020 bis 06.04.2020 mittels Windhundverfahren möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Mehrfachbelegung von Veranstaltungen in einem Teilgebiet nicht möglich und zulässig ist.


Die Belegfunktion hat keine Auswirkung bzw. steht in keinem Zusammenhang mit der später zu erbringenden Studienleistung/Prüfungsleistung. Sie dient lediglich der Seminarplatzzuweisung.

 

 

Hinweis zur Belegung des PHW-Moduls Bildungswissenschaften:

Die Belegung des PHW-Modul soll in dem Semester erfolgen, in dem Sie auch die Masterarbeit anfertigen. Dieser Bereich kann nicht vorgezogen studiert werden, wenn nicht auch parallel die Masterarbeit geschrieben wird.  Ausgehend von der Regelstudienzeit ist dieses Modul entweder im vierten Semester zu belegen oder dann wenn Sie nachweisen können, dass Sie die in der Fachprüfungsordnung und der gemeinsamen Prüfungsordnung (§ 20 Absatz (3)) ausgewiesenen Zulassungsbedingungen zur Masterarbeit erfüllen: 

Gemeinsamen Prüfungsordnung nach § 20 Absatz (3) vorgegebenen 35 Credits, den erfolgreichen Abschluss des Praxissemesters sowie zusätzlich den erfolgreichen Abschluss des Moduls MA „Schule und Unterricht“ (Biwi) und des Moduls MB „Forschungswerkstatt Biwi: Schule und Unterricht forschend verstehen und entwickeln“. Für HRGe muss noch zusätzlich das Biwi-Modul MC: „Bildungsforschung“ oder das „BiWi-Modul MD „Projektwerkstatt“ nachgewiesen werden.

Die Dozenten sind angehalten sich dies zu Veranstaltungsbeginn von ihnen nachweisen zu lassen. 

 
weitere Informationen zu PHW III: Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwicklen aus der Perspektive der Bildungswissenschaften  PHW III: Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwicklen aus der Perspektive der Bildungswissenschaften