Kommentar |
Inhalte:
• Vermittlung weiterer Lateinkenntnisse
• grundlegende Aspekte der lateinischen Grammatik:
- Formenlehre: Futur I, i-Deklination, Konjunktiv I, Konjunktiv II, Deponentien, Semideponentien, Partizipien, Komparation, Gerundium, Gerundivum, Pronominaladjektive, Futur II
- Syntax: finale Objekt- und Adverbialsätze, Konsekutivsätze, Irrealis der Gegenwart und Vergangenheit, indirekte Fragesätze, Gerundium, Gerundivum, Modi im Relativsatz, Konditionalsätze, Zeitenfolge
- Stilmittel: Ironie, Ellipse, Litotes, Hendiadyoin
• kulturhistorische und literaturwissenschaftliche Aspekte:
- Staat und Politik: Provinzverwaltung – Marcus Tullius Cicero, die römische Republik, das Zeitalter des Augustus und die Rolle der Frau
- Philosophie, Recht, Technik, Medizin: römische Philosophie, Stoiker und Epikureer, römisches Recht, Technik, antike Medizin
- Rom und die Christen: Plinius und die Christen, das frühe Christentum, Zeiten des Umbruchs, Klöster
- Latein lebt weiter: Humanismus und Renaissance, Latein heute
Lernziele:
• Erwerb von Lateinkenntnissen
• Vorbereitung auf eine mögliche Erweiterungsprüfung nach dem Lektürekurs.
Abschlussprüfung:
Klausur. Für die Teilnahme an dem Lektürekurs muss die Abschlussklausur mind. mit der Note 4,0 bestanden sein. |
Voraussetzungen |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung:
• Vorkenntnisse im Lateinischen, die den Inhalten der Lektionen 1-15 der Litora (s. Literatur) entsprechen. Der Kurs Latein für Anfänger/Latein I muss erfolgreich bestanden sein. Wenn die Vorkenntnisse in mündlicher oder schriftlicher Form das vorausgesetzte Kursniveau deutlich unter- bzw. überschreiten, darf der Kurs nicht fortgesetzt werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie der Erwerb von ECTS-Credits bzw. einer Sprachkursbescheinigung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
• Verpflichtende Teilnahme an der ersten Sitzung.
Unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung:
Blended Learning-Kurs (Gruppe 1 / Reindl):
• Vor einer Moodlesitzung müssen Pflichtaufgaben gemacht worden sein. D.h., Pflicht-Übersetzungen müssen wöchentlich zu einem festgelegten Termin in Etherpad geschrieben oder dem Dozenten per Email zugeschickt werden. Der Dozent korrigiert die Übersetzungen. Ebenso müssen Pflicht-Übungen gemacht werden, zu denen es dann Musterlösungen zur Selbstkontrolle gibt.
• Wer dreimal eine Pflicht-Übersetzung nicht abgibt, darf die Abschlussklausur nicht mitschreiben.
Präsenz-Kurs (Gruppe 2 / Löhrmann):
• Es besteht Anwesenheitspflicht gemäß §64 Absatz 2a HZG.
Maximal erlaubte Fehlzeit: 4 x 90 Minuten; Teilnahme an mindestens 12 bzw. 24 Veranstaltungsterminen.
Hinweis: Auch mit einem ärztlichen Attest dürfen die o.g. maximalen Fehlzeiten nicht überschritten werden. |