Kommentar |
Im ersten Teil dieser Veranstaltung soll mit den Studierenden zunächst das Betreuungsrecht als Erwachsenenschutzrecht angerissen werden. Da es sich hierbei um ein nicht unwichtiges Feld der Sozialen Arbeit handelt, werden nicht nur die Vorschriften des materiellen Rechts behandelt, sondern auch die des formellen Rechts.
Im zweiten Abschnitt der Veranstaltung werden die Grundzüge des StGB thematisiert, um einen sicheren Umgang mit den am häufigsten vorkommenden Delikten zu ermöglichen. Den Schwerpunkt wird das Jugendstrafrecht (Jugendschutzrecht) unter Berücksichtigung der Jugendgerichtshilfe bilden |