Kommentar |
Zunächst werden rechtliche und begriffliche Bestimmungen des Inklusionsanspruchs an Schulen geklärt. Den Fokus bildet der philosophische Gesundheits- und Krankheitsbegriff von Georges Canguilhem, der sich sehr als Reflexionsinstrument für den Inklusionsanspruch nutzen lässt. Geprüft wird die Perspektive, die uns Canguilhem bietet, anhand empirischer Darstellungen von Krankheiten oder Behinderungen in der Schule. |