Kommentar |
Vor einigen Jahren hat James Griffin festgestellt, dass die Menschenrechte zwar in aller Munde sind, es aber eigentlich keinen Konsens über die Kriterien gibt, die bestimmen, was ein Menschenrecht überhaupt ist. Dementsprechend wird von der Philosophie erwartet, nicht nur zu klären, welche Menschenrechte es gibt und wie sie zu erfüllen sind, sondern vor allem auch zu definieren, was Menschenrechte im Unterschied zu anderen gewichtigen normativen und rechtlichen Ansprüchen kennzeichnet. Die Philosophie der Menschenrechte hat in den letzten dreißig Jahren zwar nicht unbedingt zu größerem Konsens geführt. Sie hat jedoch paradigmatische Vorschläge für Definitionen von Menschenrechten hervorgebracht, wichtige Unterschiede zwischen moralischen und rechtlichen Rechten aufgezeigt und die Menschenrechte zwischen Moral, Recht und Politik verortet.
In diesem Seminar werden wir uns einige der wesentlichen Diskussionen in der jüngeren Philosophie der Menschenrechte anschauen. In diesen Diskussionen geht es um Begründungsfragen (wie etwa den Universalismus von Menschenrechten oder die Bedeutung der Menschenwürde), um das Verhältnis von Menschenrechten zu Kolonialismus und Postkolonialismus sowie um die Frage nach der Bedeutung des Menschen in den Menschenrechten (und d.h. ob Tiere nicht auch Menschenrechte haben können).
Die im Seminar behandelten Texte werden zu Beginn des Semesters digital zur Verfügung gestellt. |
Bemerkung |
B.A. LA GyGe: M11: SE Praktische Philosophie
B.A. Angewandte Philosophie: M11: SE Praktische Philosophie
M.A. (ab WS 2012/13): Ic, IIc, IIIc & Id, IId, IIId
M.A. Theorie des Sozialen: SE Philosophie/Interdisziplinäres Modul
M. Ed. GyGe (Ab WS 2014/15): M4; M5; M10; M11
M. Ed. HRSGe (ab WS 2014/15): M4; M5 |