Lehramt Grundschule: Modulprüfung Sprachpraxis (90-min. Klausur aus ISK I, ISK II, kontrastive Sprach- und Textanalyse)
Lehramt HR(S)Ge und GyGe: Modulprüfung Sprachpraxis (90-min. Klausur aus ISK I und ISK II).
Für Lehramtsstudierende gilt zusätzlich:
Zulassungsvoraussetzung für die Modulprüfung Sprachpraxis:
-die regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ISK I und ISK II (Die Studierenden dürfen in jeder LV zweimal pro Semester fehlen.)
-die erfolgreich abgeschlossene Studienleistung/Sprachtest im Rahmen der LV ISK I (Studierende, die über einen Nachweis von Türkischkenntnissen auf B2-Niveau verfügen, einen Antrag auf Anerkennung gestellt und die Anerkennungsbestätigung erhalten haben, haben die/den obligatorische/n Studienleistung bzw. Sprachtest erbracht und somit die zweite Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung Sprachpraxis erfüllt.) Bitte finden Sie die Studienpläne unter der jeweiligen Schulform rechts im Download.
Türkeistudien: Modulprüfung Sprachpraxis (90-min. Klausur aus ISK I und ISK II). Bitte finden Sie hier den Studienplan.
Kulturwirt:Modulprüfung Sprachpraxis (90-min. Klausur aus ISK I und ISK II). Bitte finden Sie hier den Studienplan.
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