Kommentar |
Die Beteiligungsarchitektur in der Bundesrepublik Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten rasant ausdifferenziert. Neben den bekannten A) repräsentativ-demokratischen Formen politischer Beteiligung (Wahlen, Mitgliedschaft in Parteien) und B) direktdemokratischen Beteiligungsformaten, die man beide auch als konventionelle Beteiligungsformen bezeichnen kann, geraten zunehmend C) unkonventionelle Formen politischer Beteiligung bzw. politischer Partizipation in den Fokus von Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung. Daneben existieren D) weitere, insbesondere aktionsorientierte Beteiligungsformen (z.B. Teilnahme an Demonstrationen, Streiks oder Protestaktionen, ziviler Ungehorsam u.v.m.).
Der inhaltliche Schwerpunkt der Veranstaltung soll auf den Formen und Formaten politischer Partizipation liegen, die man gemeinhin als „Bürgerbeteiligung“ bezeichnet. Dies umfasst einerseits direktdemokratische Beteiligungsformate wie bspw. Bürger- oder Volksentscheide (siehe oben B), andererseits solche Formen der unkonventionellen politischen Beteiligung, die häufig als dialogische, diskursive oder deliberative Beteiligungsformate gelabelt werden (siehe oben C). Es handelt sich hierbei um Beteiligungsverfahren, bei denen „einfache Bürger“ mit ihrem lokalen Wissen, ihren Anliegen und Wertevorstellungen aktiv in die politische Willensbildung – insbesondere auf kommunaler Ebene – einbezogen werden. Beispielhalft zu nennen wären hier etwa Bürgerhaushalte, Runde Tische, Bürgergutachten oder Bürgerräte.
Wie demokratisch sind solcherart Formen und Formate politischer Beteiligung? Welche Merkmale charakterisieren sie? Wo liegen ihre Potenziale und Grenzen? Dies und vieles mehr soll sowohl theoretisch als auch praktisch im Zentrum dieser Veranstaltung stehen.
Didaktisch-strukturell werden sich Präsenzphasen und intensive Selbstarbeits- und -lernphasen vor und nach den Präsenzphasen abwechseln. |
Leistungsnachweis |
Studien- und Prüfungsleistung
Studienleistung: Teilnahme an den Präsenzterminen, fristgemäße Einreichung der Arbeits- und Kontrollaufgaben der Selbstlernphasen, fundierte Vorbereitung (u.a. Lektüre der Grundlagentexte) sowie aktive Mitarbeit!
Prüfungsleistung: benotete Präsentation oder entsprechend Modulprüfungsset § 16 Abs. 6 Prüfungsordnung des BA Politikwissenschaft (bspw. Essay, elektronische Prüfungsformate, Portfolioprüfung, Analyse Paper u.a.) |