Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung:
• Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe A2-B1
• Teilnahme an der ersten Sitzung
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung:
• Es besteht Anwesenheitspflicht
Maximal erlaubte Fehlzeit: 2 x 90 Minuten; Teilnahme an mindestens 12 Veranstaltungsterminen (inklusive Abschlussprüfung).
Hinweis: Auch mit einem ärztlichen Attest dürfen die o.g. maximalen Fehlzeiten nicht überschritten werden. |