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Inhalt:
Mit der Inkraftsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (2009) wurde das Ziel formuliert, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken sowie Diskriminierungen und Benachteiligungen abzubauen. Die Konvention macht hierbei in Artikel 6 auf die mehrfache Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen und Mädchen mit Behinderung aufmerksam und verleiht ihr einen menschenrechtlichen Charakter.
Das Konzept der Intersektionalität hat seinen historischen Ursprung in der US-amerikanischen schwarzen Frauenbewegung. Kimberly W. Crenshaw kritisierte die einseitige Betrachtungsweise auf Diskriminierung, die nicht die mehrdimensionalen Erfahrungen von schwarzen Frauen wiederspiegeln, die auf Rassismus, Sexismus und Klassizismus fußen (vgl. Lutz, Helma/ u.A. 2013, S.36). Transformiert kann das Konzept auf die Lebenswirklichkeit von Frauen und Mädchen mit Behinderung und ihre mehrfache Diskriminierungserfahrung angewendet werden. Sie erleben nicht nur Zuschreibungen und Vorurteile aufgrund des Geschlechtes, sondern auch wegen der Behinderung. Die sozial konstruierten Differenzkategorien Geschlecht und Behinderung stehen im Mittelpunkt. Sie beinhalten hierarchische Bewertungen (männlich/weiblich; behindert/nicht behindert), die im alltäglichen Austausch mit anderen hergestellt werden (vgl. Köbsell, Svantje 2010, S.21).
Auch wenn der Anteil weiblicher Fußballfans in den letzten Jahren in den Stadien angestiegen ist, zeigt sich eine männliche Dominanz auf den Rängen. Äußerungen wie beispielsweise „du spielst wie ein Mädchen“ werten nicht nur die spielerische Leistung eines Fußballers ab, sondern deformiert darüber hinaus Frauen und Mädchen. Nicht selten wird ihnen körperliche Schwäche und Unfähigkeit zugeschrieben. Trotz Anstieg an weiblichen Fußballfans ist der Sexismus immer noch allgegenwärtig. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei Fußballfans mit Behinderung. Durch die erhöhten Teilhabemöglichkeiten sind sie temporär ein Teil des Fußballpublikums. Dennoch sind immer wieder herabsetzende Äußerungen und übergriffige Handlungsweisen zu beobachten. Reproduzierte Denk-, Handlungs- und Einstellungsweisen, die historisch gewachsen sind, finden ihren Ausdruck (vgl. Köbsell, Svantje 2015, S.25) und damit der Ableismus.
Am Beispiel Fußball soll den Studierenden der „unsichtbare Doppelpass: Ableismus und Sexismus“, der die Lebenswirklichkeit von Frauen und Mädchen mit Behinderung wiederspiegelt, nahegebracht werden. Dabei bildet das Konzept der Intersektionalität die Grundlage für die inhaltliche Auseinandersetzung. Die Studierenden sollen nicht nur die Problemlage erkennen und verstehen, sondern auch einen kritischen Blick für strukturelle und soziale Machtverhältnisse und ihre Wirkmacht auf die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz entwickeln. Weil der Fußball ein Spiegelbild der Gesellschaft ist, bietet es sich an, beispielhaft am ihm die Thematik aufzuzeigen.
Lernziele:
- Die Studierenden kennen das Konzept der Intersektionalität und können am Beispiel von Frauen und Mädchen mit Behinderung gesellschaftliche Machtstrukturen erkennen und sich kritisch mit ihnen auseinander setzen.
- Die Studierenden analysieren und reflektieren ihr eigenes Bild von Behinderung und Geschlecht.
- Die Studierenden können strukturelle und soziale Diskriminierungen identifizieren und ihre Auswirkung auf die gleichberechtigte Teilhabe wahrnehmen und erklären.
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| Literatur |
Köbsell, Svantje (2015): Ableism: Neue Qualität oder "alter Wein" in neuen Schläuchen? In: Köbsell, Svantje/ Prasa, Nivedita (2015): Dominanzkultur reloaded. Neue Texte zu gesellschaftlichen Machtverhältnissen und ihren Wechselwirkungen. Bielefeld: Transcript Verlag, S. 21-32.
Köbsell, Swantje (2010): Gendering Disability. Behinderung, Geschlecht und Körper. In: Jacob, Jutta/ Köbsell, Svantje/ Wolrad, Eske (Hrsg.) (2010): Gendering Disability. Intersektionale Aspekte von Behinderung und Geschlecht. Bielefeld: Transcript Verlag, S. 17-33.
Lutz, Helma/ Vivar, Maria Teresa Herrera/ Supik, Linda (2013): Fokus Intersektionalität. Bewegungen und Verortungen eines vielschichtigen Konzeptes. Wiesbaden: Springer VS (2. Auflage). |
| Bemerkung |
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| Leistungsnachweis |
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Abgabefrist: 31.01.2026
Alle E3-Studierenden erhalten eine Benotung, die nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung ggf. in die Endnote eingeht.
Die Note setzt sich wie folgt zusammen: 100% Podcast
Für alle E3 Kurse gilt, dass Sie sich nicht beim Prüfungswesen anmelden können/müssen. Bei allen IwiS - eigenen Veranstaltungen ("E3 - IwiS") sind Sie mit der Zulassung zum Kurs zur Prüfung angemeldet. |