| Kommentar |
Herrschaft oder zumindest politische Herrschaft wird oft mit dem Staat gleichgesetzt: Herrschaft gibt es, wenn es einen Staat gibt, und der Staat wird als Instrument gesehen, um qua Herrschaft Gesetze verbindlich zu machen, Rechte zu gewährleisten oder für Ordnung in einer Gesellschaft zu sorgen. In der Philosophie wird oft davon ausgegangen, dass es Staaten gibt und die Philosophie sich darauf konzentrieren kann zu bestimmen, was er tun muss oder nicht tun darf, um legitim bzw. gerecht zu sein. Fragt man sich jedoch, was der Staat ist und wann davon gesprochen werden kann, dass es einen Staat gibt, zeigt sich, dass Antworten auf diese Fragen nicht einfach sind. Was unterscheidet den Staat von den Menschen, die ihn verkörpern, und was kennzeichnet diese Menschen? In welchem Sinn ist der Staat eine Struktur oder ein Gefüge aus Institutionen? Hängt der Staat von Zwangs- oder sogar Gewaltmöglichkeiten ab und wann bzw. warum verfügt er über diese Möglichkeiten? Gibt es einen besonderen Zusammenhang von Staat und Wissen?
In diesem Seminar werden wir uns mit solchen Fragen befassen und dazu gemeinsam Überlegungen aus der politischen Philosophie und Sozialphilosophie wie der Geschichtswissenschaft und Gesellschaftstheorie zum Entstehen und Wirken des Staates diskutieren. Hierbei wird es insbesondere auch darum gehen zu sehen, wie das Verhältnis von Herrschaft und Staat genauer zu bestimmen ist. Denn für einige ist der Staat Ausdruck von Herrschaft (Herrschaft also ursprünglicher als der Staat), während für andere Herrschaft den Staat voraussetzt (das Bestehen des Staats also nicht über Herrschaft erklärt werden kann). |