| Kommentar |
Diskriminierung ist falsch und deshalb gibt es Anti-Diskriminierungsbeauftragte und -maßnahmen, zum Teil steht Diskriminierung sogar unter Strafe. Aber wann haben wir es eigentlich mit Diskriminierung zu tun? Und was macht Diskriminierung problematisch, so dass es sogar gerechtfertigt werden kann, sie zu bestrafen? In einer ersten Annäherung könnte man sagen, dass Diskriminierung vorliegt, wenn jemand in einer vergleichbaren Situation aufgrund von Gründen, die für die Behandlung unerheblich sein sollten, anders als andere behandelt wird. Wenn große Arbeitslosigkeit herrscht, haben viele keine Stelle, aber wir würden die Arbeitslosen zumeist nicht als diskriminiert beschreiben, selbst wenn es keine eindeutigen Gründe gibt, warum einige keine Beschäftigung haben, andere aber doch. Diskriminiert wäre dagegen eine Person, die arbeitslos ist, weil sie eine andere Religion, Hautfarbe oder sonstige Merkmale aufweist, die für eine Stellenvergabe irrelevant sein sollten. Ist dabei die Andersbehandlung das Problem oder die Tatsache, dass die anders behandelte Person die Stelle nicht bekommt? Und wenn die Andersbehandlung als solche das Problem ist, sollten wir dann auch von Diskriminierung reden, wenn jemand anderen gegenüber ohne wirklichen Grund bevorteilt wird? Lassen sich Gründe vorbringen, die negative oder positive Diskriminierungen rechtfertigen können?
In diesem Seminar wird es, wie diese Fragen schon zeigen, einerseits darum gehen, Phänomene möglicher Diskriminierung zu analysieren und das an ihnen Problematische besser zu verstehen. Andererseits werden wir Abgrenzungen von Diskriminierung zu und Zusammenhänge mit Ungerechtigkeit, Rassismus und anderen Arten der Abwertung von Religionen, Erscheinungsweisen etc. diskutieren. Textgrundlage werden Artikel aus der jüngeren Philosophie sein. |