| Kommentar |
Inhalte:
Was einst für den Kuhstall entwickelt wurde – assistierte Befruchtung –, ist längst humanmedizinischer Standard in der Kinderwunsch-Behandlung bei Fruchtbarkeitsstörungen geworden. Brauchen wir aber demnächst überhaupt noch Frau und Mann für die Erzeugung von Kindern?
Dabei hat die Verlagerung der Befruchtung der Eizelle aus dem Inneren des weiblichen Körpers in ein Reagenzglas (In-vitro-Techniken: IVF, PID) neben gesundheitsbezogenen Kontrollmöglichkeiten (vererbbare Krankheiten) auch neue soziale Optionen eröffnet: Samenspende, Eizellspende, Leihmutterschaft bestimmen den internationalen Kinderwunsch-Markt und haben Elternverhältnisse vervielfacht. Das Spektrum sozialer Möglichkeiten wird durch atemberaubende Fortschritte in der zellbiologischen Forschung und Therapie (3-Eltern-Kind) noch erweitert und erfährt durch die Gender-Debatte eine neue Rahmung und Dynamisierung: Für lesbische Paare und alleinstehende Frauen hat schon vor etwa 30 Jahren das Klon-Schaf Dolly die Aussicht auf ein genetisch eigenes Kind eröffnet, da Dolly ohne eine männliche Samenzelle das Licht der Welt erblickt hat. Im Sommer 2023 wurde die Geburt von Mäusen mit zwei genetischen Vätern, aber ohne Einsatz einer weiblichen Eizelle (d.h. ohne eine genetische Mutter), verkündet. Daraus ergibt sich eine Vielzahl neuartiger herausfordernder Fragen: Sollen homosexuelle Paare auch genetisch eigene Kinder ohne Eizellspenderin bekommen können? Aus was entsteht ein menschlicher Embryo? Sollen die neuen reproduktionstechnologischen Möglichkeiten, ein genetisch eigenes Kind herzustellen, für die reproduktive Selbstbestimmung gleichgeschlechtlicher Paare oder für Alleinstehende gefördert werden? Wer profitiert davon? Wie präsentieren sich die Akteure des Kinderwunschmarktes? Welche Charakteristika definieren eigentlich, was eine Familie ist? Wodurch wird ein Kind zum eigenen Kind? Was bedeuten die reproduktionstechnologischen Optionen für die (derart erzeugten) Kinder und für die Gesellschaft im Ganzen? Wie verändern die neuen Reproduktionstechnologien das Verhältnis des Privaten und des Öffentlichen?
Lernziele:
Schon die Themenbeschreibung zeigt, dass die Problematik eine Vielzahl höchst unterschiedlicher fachwissenschaftlicher Perspektiven involviert (Biologie, Medizin, Biotechnologie, Ökonomie, Soziologie, Soziale Arbeit, Psychologie, Ethik, Rechtswissenschaften etc.). Das multidisziplinäre Spektrum wird im Seminar sukzessive miteinander erarbeitet und in einem zunehmend komplexer werdenden interdisziplinären Problemdiskurs diskutiert und reflektiert. Dabei sollen sowohl Kenntnisse über den Stand des biotechnisch Möglichen bis hin zum rechtlich derzeit (prioritär in Deutschland und Europa) Erlaubten in der Familienplanung erworben werden. Ferner erwerben Studierende im Verlaufe des Seminars eine interdisziplinär fundierte Urteilskompetenz, um aus verschiedenen Perspektiven die Herausforderungen und Zumutungen zu analysieren, die sich aus der Bandbreite reproduktionstechnologischer Möglichkeiten für die beteiligten und betroffenen Individuen, die Familien sowie die Gesellschaft im Ganzen ergeben. Ziel ist, im Verlaufe des Seminars Kriterien für die ethische Beurteilung und eine konstruktiv-kritische, rechtspolitische Fortentwicklung des reproduktionstechnologischen Spektrums zu identifizieren, das unsere Lebenswelt bereits umfangreich, jedoch meist unreflektiert, bestimmt. |
| Bemerkung |
Obligatorische Vorbesprechung: Mo, 20.07.2026, 16:15-17:45 Uhr, S06 S00 B29 Block: Do/Fr, 06./07.08.2026, S06 S01 B06, 20./21.08.2026, S06 S01 B29, je 10:00-16:00 Uhr
Zu den Lageplänen der UDE
Anmeldefrist ab dem 19.03.2026.
Eine Liste freier E3-Plätze und weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Diese Veranstaltung wurde speziell für Studierende des Studium liberale konzipiert!
Kontakt über: studium-liberale@uni-due.de
Plattform/-en und Zugangsdaten:
Sie erhalten in einigen Veranstaltungen die Zugangsdaten zur genutzten Online-Plattform (z.B. Moodle) rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf Ihre UDE-E-Mail-Adresse. Bitte achten Sie auf freie Kapazitäten Ihres UDE-Postfachs und auf Ihren Spamordner, wo Massenmails manchmal hingeraten. Teilweise gibt es eine Einschreibefrist für digitale/online Kursräume. Nach Fristende verfällt der Platzanspruch um frei gebliebene Plätze an interessierte Wartende zu vergeben.
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| Voraussetzungen |
In E3 nicht geeignet für: kein Ausschluss.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie die E3-Ausschlüsse immer selbständig bei Ihrer Auswahl beachten müssen. Das LSF-System schließt Fehlanmeldungen nicht aus. Auch ist im System nicht ersichtlich, nach welcher PO Sie studieren, oder welche/s Fachwissenschaft/Anwendungsfach vorliegt. Ihre gewählte E3-Veranstaltung muss auch bzgl. Ihres Anwendungsfachs explizit fachfremd sein.
Technische Voraussetzungen:
Webcam und Mikrofon |
| Leistungsnachweis |
Unbenotetes Impulsreferat (Vorleistung) und ca. 6-seitiges benotetes Essay (ca. 15.000 Zeichen inkl. Leerzeichen), oder alternativ benotetes Lerntagebuch (20.000-24.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
Die Note setzt sich wie folgt zusammen: 100% Essay bzw. 100% Lerntagebuch
Abgabefrist für Essay bzw. Lerntagebuch: 26.08.2026
[Formate geändert am 17.03.2026]
Alle E3-Studierenden erhalten eine Benotung, die nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung ggf. in die Endnote eingeht.
Für alle E3 Kurse gilt, dass Sie sich nicht beim Prüfungswesen anmelden können/müssen. Bei allen IwiS - eigenen Veranstaltungen ("E3 - IwiS") sind Sie mit der Zulassung zum Kurs zur Prüfung angemeldet. |