Erwerb von ECTS-Credits und Sprachkursbescheinigungen:
Erfüllung aller o.g. Voraussetzungen:
- Anwesenheitspflicht
- Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
- Aktive mündliche Beteiligung am Unterricht
- Bestehen der Abschlussprüfung
Hinweis: Reine Teilnahmescheine werden nicht ausgestellt. |