Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung:
- Vorkenntnisse in der deutschen Gebärdensprache von ca. 30 Unterrichtsstunden. Wenn die Vorkenntnisse in mündlicher oder schriftlicher Form das vorausgesetzte Kursniveau deutlich unter- bzw. überschreiten, darf der Kurs nicht fortgesetzt werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung sowie der Erwerb von ECTS-Credits bzw. einer Sprachkursbescheinigung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
- Verpflichtende Teilnahme an der ersten Sitzung.
Unentschuldigtes Fehlen führt automatisch zum Kursplatzverlust.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlussprüfung:
- Es besteht Anwesenheitspflicht gemäß §64 Absatz 2a HZG.
Mindestens 80% der Präsenzsitzungen müssen besucht, sowie 80% aller Moodleaufgaben und Videokonferenzen absolviert werden.
Hinweis: Auch mit einem ärztlichen Attest dürfen die o.g. maximalen Fehlzeiten nicht überschritten werden. |