| |
Der erste Seminartermin entscheidet über die verbindliche Zulassung zum Seminar
Das LSF kann nur zur Vorverteilung der Seminarplätze dienen. Die verbindliche Zulassung zu einem Seminar findet daher persönlich in der ersten Veranstaltungssitzung statt. In LSF zugelassene Studierende, die zum ersten Seminartermin verhindert sind, müssen dies frühzeitig den Lehrenden mitteilen und ihr Interesse an der weiteren Teilnahme des Seminars bekunden (möglichst schon vor der ersten Seminarsitzung, spätestens jedoch bis drei Tage nach der ersten Sitzung). Studierende, die diese Frist versäumen, verlieren ihren Anspruch auf den Seminarplatz. Vorlesungen sind von der oben genannten Regelung ausgenommen. Sehen Sie bei Vorlesungen also bitte von einer Kontaktaufnahme mit den Lehrenden bei Verhinderung zum ersten Termin ab. |